Barrierefreies Reisen
Für Menschen mit Behinderung und hilfsbedürftige Gäste haben wir ein spezielles Servicekonzept entwickelt – in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1107/06 über die Rechte von behinderten Fluggästen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität.
Fluggäste mit Rollstuhl und anderen Hilfsgeräten oder -mitteln
Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf und gegebenenfalls die Mitnahme Ihrer eigenen Mobilitätshilfen inklusive Maße, Gewicht und Besonderheiten (beispielsweise faltbar, Sportrollstuhl, E-Rollstuhl) bis 48 Stunden vor Abflug an:
per E-Mail an charter.myholiday@austrian.com
telefonisch unter +43 5 176 676 700
Der Transport von bis zu zwei Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken oder andere Art von Gehhilfe) pro Fluggast mit eingeschränkter Mobilität ist bei Austrian Airlines kostenlos.
Bitte beachten Sie
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, benötigen wir bei der telefonischen Anmeldung insbesondere folgende Informationen:
Grad der Mobilitätseinschränkung
Bitte geben Sie uns vorab bekannt, bis zu welchem Grad Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Drei internationale Rollstuhl-Einstufungen helfen Ihnen dabei, den Grad Ihrer Behinderung richtig einzustufen.
Rollstuhl-Kategorie | Beschreibung |
WCHS – Wheelchair Steps | Der Gast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. |
WCHR – Wheelchair Ramp | Der Gast braucht den Rollstuhl nur, um längere Gehwege zu überbrücken; Treppensteigen ist selbständig möglich. |
WCHC – Wheelchair Cabin Seat | Der Gast braucht immer einen Rollstuhl, kann sich ohne fremde Hilfe nicht in der Kabine bewegen – es wird ein eigener Rollstuhl mitgeführt. |
Gewicht und Maße
Auf einigen Kurz- und Mittelstreckenflügen gibt es Maximalgrenzen bezüglich Dimensionen und Gewicht. Sollte Ihr Rollstuhl die folgenden Werte überschreiten, nennen Sie unseren Mitarbeitenden im Service Center bitte Ihre genaue Flugverbindung.
- Maße: max. 130 x 85 x 70 cm
- Gewicht: max. 80 kg
Services
Am Flughafen |
An allen Flughäfen stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiter oder Vertragspartner zur Verfügung. Kostenloses Rollstuhlservice bieten wir bei Abflug und Ankunft an. Bitte melden Sie sich spätestens 60 Minuten vor Abflug am Check-in Schalter - dies gilt auch wenn Sie bereits Online eingecheckt haben, so können wir ein ideales Service sicherstellen. Gerne können Sie Ihren zusammenklappbaren Rollstuhl bis zum Abfluggate benützen. Am Check-in wird der Rollstuhl mit einem „Delivery at Aircraft“ Gepäckanhänger versehen. Er wird direkt beim Flugzeug verladen. Für batteriebetriebene Rollstühle kann es aus Sicherheitsgründen Einschränkungen geben. Auf den Flughäfen gibt es unterschiedliche Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fluggäste - je nach lokalen Gegebenheiten. Es kann vorkommen, dass Sie den Rollstuhl wechseln müssen, um vom Flughafen ins Flugzeug zu gelangen. Beachten Sie bitte, dass das Ein-/Aussteigen auf selber Ebene nicht an allen Flughäfen sichergestellt werden kann, die wir anfliegen. Das Flugzeug wird auf dem Vorfeld geparkt und das Ein-/Aussteigen erfolgt über eine Treppe. |
An Bord | Am Zielflughafen |
Fast alle Sitzplätze verfügen über bewegliche Armlehnen, die Ihnen den Zugang zu Ihrem Sitzplatz erleichtern. Wenn Sie eine Sitzschale am Sitzplatz befestigen möchten, müssen wir diese aus Sicherheitsgründen vorab prüfen lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Special Cases Desk. E-Mail an specialcases@austrian.com senden Grundsätzlich können Sie einen nach Ihren Bedürfnissen entsprechenden Sitz frei wählen. Aufgrund von Sicherheitsvorschriften kann es dazu Einschränkungen geben, so können wir Ihnen z. B. Sitzplätze am Notausgang nicht anbieten. | Bei Ihrer Ankunft am Zielflughafen erhalten Sie Ihren Rollstuhl entweder sofort nach dem Aussteigen oder am Gepäcksförderband. Aufgrund von Engpässen kann es bei der Ausgabe zu geringfügigen Wartezeiten kommen. Das lokale Airport Rollstuhlservice erwartet Sie nach Ankunft des Flugzeuges und hilft Ihnen auf dem weiteren Weg. |
Fluggäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung
Für unsere Fluggäste mit eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen gibt es keine Einschränkungen auf unseren Flügen. Sie können Ihre Reise ohne ärztliches Attest antreten. Auf Wunsch bieten wir Ihnen ein kostenloses Begleitservice am Flughafen an.
Fluggäste mit geistiger oder intellektueller Einschränkung
Die Wege auf Flughäfen können kompliziert und lang sein, es kann zu Orientierungs- und Verständigungsschwierigkeiten kommen. Sicherheits- und Zollkontrollen können ebenfalls Stress auslösen.
Während des Fluges muss der Fluggast den Sicherheitsanweisungen der Crew Folge leisten.
Die Belastbarkeit einer Person mit einer geistigen Beeinträchtigung sollte nicht überschätzt werden. Bei speziellen Beeinträchtigungen, die zu Gedächtnis- oder Orientierungsverlusten führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der Passagier die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. Wenn der Fluggast ohne Betreuung von Bord geht, kann es dazu führen, dass er/sie am Flughafen die Orientierung verliert und sich zunehmend in einen Zustand der Verwirrung hineinsteigern könnte. Sollte für den Fluggast eine solche Gefahr bestehen, empfehlen wir dringend die Mitreise einer Begleitung.
Assistenzhunde
Wenn Sie beabsichtigen Ihren ausgebildeten Assistenzhund mit auf die Reise zu nehmen, teilen Sie uns dies bitte bereits bei Flugbuchung mit. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Hund mit in die Kabine nehmen zu können.
Viele Länder haben strenge Impfvorschriften für Tiere. Falls Papiere oder erforderliche Nachweise fehlen, kann das Zielland Ihrem Hund die Einreise verweigern. In manchen Ländern bestehen Einfuhrbeschränkungen für Tiere, Assistenzhunde eingeschlossen. Bitte überprüfen Sie dies bereits im Vorfeld
Behindertengerechte Ausstattung an Bord
Die Mehrheit unserer Langstreckenflugzeuge und unsere Airbus-Flotte sind mit behindertengerechten Toiletten ausgestattet. Auf Boeing 777 und 767 ist ein Bordrollstuhl standardmäßig an Bord, damit Sie leichter die Toilette aufsuchen können.
Wenn wir mindestens 48 Stunden vor Abflug Bescheid wissen, können wir Ihnen den Bordrollstuhl auch auf unseren anderen Flugzeugen zur Verfügung stellen.
Unser Kabinenpersonal hilft gerne:
- beim Vorbereiten des Essens
- beim Gebrauch des "On Bord Rollstuhls" bis zur Toilette
- für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen bis zur Toilette
- beim Verstauen von Handgepäck und Behelfsmitteln
- in der Kommunikation mit Fluggästen, die in ihrem Sehvermögen bzw. Hörvermögen eingeschränkt sind
Brauchen Sie darüber hinaus Unterstützung? Dann benötigen Sie eine Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Begleitpersonen
In einigen Fällen ist es notwendig, eine Begleitperson auf Ihren Flug mitzunehmen.
Sie brauchen eine Begleitperson:
- wenn Sie die Sicherheitsanweisungen unseres Bordpersonals nicht verstehen.
- wenn Sie sich im Evakuierungsfall nicht selbst helfen können.
- wenn Sie Hilfestellung wie zum Beispiel beim Essen oder auf der Toilette brauchen.
Bequemer buchen mit FREMEC - der Frequent Traveller's Medical Card
Für Vielflieger mit eingeschränkter Flugreisetauglichkeit bieten wir die „Frequent Traveller's Medical Card" (FREMEC) an. Sie vereinfacht Ihre Flugvorbereitung und ersetzt das sonst für jeden Flug notwendige medizinische Betreuungsformular. Wenn Sie sich für eine FREMEC interessieren oder eine medizinische Hilfeleistung anmelden wollen, dann klicken Sie bitte auf „Medizinische Flugfreigabe“.
Verstöße gegen die Verordnung
Bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität wenden Sie sich bitte an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Telefon: +43 1 5050707 740 (Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr)
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Kontakt
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Sie erreichen unseren Special Cases Desk per E-Mail unter specialcases@austrian.com .